Grundsätzliches

  • Die Teilnehmenden sind sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Kämpfe mit Waffenattrappen, schmutzige Kleidung, etc.). 
  • Teilnahmeberechtigt sind alle gemäß dem Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland volljährige Personen (ab 18 Jahren). Bei Regelverstößen kann diese Teilnahmeberechtigung entzogen werden.
  • Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren werden nicht zugelassen.
  • Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke unterliegen den gesetzlichen Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes und Staates (Bundesrepublik Deutschland). Diese Richtlinien und Gesetze sind einzuhalten.
  • Eine Anmeldung zum Larp bedeutet, dass Sie als Teilnehmende die Regeln und AGB der Veranstaltung anerkennen und sich im Verlauf Ihres Aufenthalts am Veranstaltungsort, aber auch in der näheren Umgebung dementsprechend verhalten. Wir wollen keinen schlechten Ruf hinterlassen, damit wir auch weiterhin Veranstaltungen durchführen können.

§3 Sicherheit

  1. Es gelten die Sicherheitsbestimmungen aus dem Design Document.
  2. Der Teilnehmer:in versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen, in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskunft erteilen.
  3. Der Teilnehmer:in ist verpflichtet, die eigene Ausrüstung (insbesondere die von ihm/ihr verwendeten Polsterwaffen/Waffe und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen hat er/sie sie selbstständig aus dem Gebrauch zu nehmen. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmer:in einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss der Veranstaltung führen.
  4. Der Teilnehmer:in verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, oder andere Teilnehmer:innen und die Umgebung zu vermeiden. Hierzu zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, sowie das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten.
  5. Wer Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig machen, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen Abstand zu nehmen. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss der Veranstaltung führen.
  6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  7. Teilnehmer:innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise, oder wiederholt, nicht Folge leisten, können der Veranstaltung verwiesen werden.
  8. Wer von der Veranstaltung verwiesen wurde, ist selbst für die Logistik und Organisation der Heimfahrt verantwortlich. Die Veranstalter sind nicht dafür zuständig, eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr zu gewährleisten.
  9. Meldepflichtige Infektionskrankheiten
    Nach § 6 Infektionsschutzgesetz sind die Veranstaltenden verpflichtet bei dem Auftreten von Infektionskrankheiten auf der Veranstaltung dem zuständigen Gesundheitsamt die persönlichen Daten der teilnehmenden Personen zur Verfügung zu stellen. Das Auftreten einer Infektionskrankheit während einer Veranstaltung ist von den Teilnehmenden selbstständig den Veranstaltenden so schnell wie möglich anzuzeigen.
  10. Auf dem Aurorenlarp gibt es keine sexuellen Handlungen, die ausgespielt werden. Des Weiteren gilt, dass auch außerhalb des Spiels keine sexuellen Handlungen auf dem Gelände erwünscht sind.
  11. Wenn ihr Personen habt, mit denen ihr in keinem Falle verknüpft sein möchtet, kommt bitte auf uns zu und teilt uns dies mit. Auch für andere Situationen verschiedener Härtegrade haben wir immer ein offenes Ohr.

§6 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

  1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
  2. Bei Rücktritt des Teilnehmenden nach Vertragsschluss gem. § 1 wird eine Stornogebühr von 15,- € fällig.
  3. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.
  4. Bei einer Absage nach Anmeldeschluss wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.
  5. Bei selbstverschuldeten Ausschluss von der Veranstaltung am Veranstaltungsdatum, insbesondere, aber nicht ausschließlich, aufgrund Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsbestimmungen oder schwerwiegenden oder wiederholten Missachtungen von Anweisungen des Veranstalters, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.
  6. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer:innen ohne Angabe von Gründen von der Veranstaltung auszuschließen.
  7. Bei Vorliegen einer offenkundig infektiösen Krankheit nach § 6 Infektionsschutzgesetz, oder dem Verdacht einer solchen Krankheit oder einer weiteren Infektiösen Krankheit, können die Veranstaltenden die Teilnahme der erkrankten Person an der Veranstaltung verweigern oder dieser während der Veranstaltung von der Veranstaltung ausschließen. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag nicht erstattet.
  8. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann davon abhängig gemacht werden, dass 
    - ​ein zertifizierter negativer Covid-19 Test einer offiziellen Teststelle (nicht älter als 24h) vorgelegt werden kann oder ein von geschultem Personal durchgeführter Covid-19 Test auf dem Veranstaltungsgelände negativ ausfällt, und
    - ​eine Erkrankung an Covid-19 (nicht länger als 6 Monate zurückliegend) oder ein ausreichender Impfschutz (gemäß der aktuellen Angabe des RKI zum Spielzeitpunkt) gegen Covid-19 nachgewiesen werden kann.
  9. Je nach Infektionslage können verstärkte Maßnahme ergriffen werden, beispielsweise häufigere Testungen oder Maskenpflichten. Bei Nichteinhaltung wird der Con-Beitrag nicht zurückerstattet. 
  10. Die Veranstaltung kann bei einem Krankheitsausbruch abgebrochen werden, die Con-Beiträge werden in diesem Falle nicht zurückerstattet.    
  11. Die Kosten für einen Covid-19 Test sind von den Teilnehmenden selbst zu zahlen.