Gesetzliche Grundlage:Auroren unterliegen neben Gesetzen, die für die ganze magische Bevölkerung Großbritanniens gelten, zusätzlich dem Aurorengesetz. Dieses regelt die besondere Rechtsstellung der Auroren.Das Aurorengesetz (AG) über die Rechtsstellung der Auroren ist das grundlegende Gesetz für Auroren. Es legt die Pflichten aller Auroren gesetzlich fest. Die Gewaltenmacht ist wie folgt geregelt: Judikative: Zaubergamot Exekutive: Zaubereiministerium Legislative: House of Magic Gemeinsame Vorschriften AllgemeinesIm Folgenden werden allgemeine Bestimmungen des magischen Rechts für Auroren benannt. Es ist zu beachten, dass Auroren in Ausbildung, auch Trainees genannt, andere Rechte haben als voll ausgebildete Auroren. Die Sonderregeln für Trainees liegen diesem Dokument bei.
§ 1 Begriffsbestimmungen (1) Auror ist, wer aufgrund seiner Ausbildung im Dienst des Zaubereiministeriums und des Aurorenbüros steht.Der magische Staat und Auroren sind durch gegenseitige Treue miteinander verbunden.Auroren sind Teil der magischen Strafverfolgung. Die Aufgabe eines jeden Aurors ist es, gegen die dunklen Künste vorzugehen und für Sicherheit in der magischen Gesellschaft zu sorgen. Das Aurorenbüro und seine Unterabteilungen sind also eine Art magisches Sondereinsatzkommando. Sie gehören zur obersten ausführenden Instanz des britischen Zaubereiministeriums. Auroren stellen sich nicht selten den gefährlichsten Fällen der magischen Strafverfolgung. Jeder Auror muss deshalb ein intensives Training durchlaufen.(2) Vorgesetzter ist, wer befugt ist, einem Auroren Befehle zu erteilen. Durch Rechtsverordnung wird bestimmt, wer auf Grund seiner Dienststellung, seines Dienstgrades, besonderer Anordnung oder eigener Erklärung befehlen kann. Auf Grund des Dienstgrades allein besteht keine Befehlsbefugnis außerhalb des Dienstes. Durch eigene Erklärung darf eine Befehlsbefugnis nur zur Hilfeleistung in Notfällen, zur Aufrechterhaltung der Disziplin oder Sicherheit oder zur Herstellung einer einheitlichen Befehlsbefugnis in kritischer Lage begründet werden.Oberste Instanz der magischen und nichtmagischen Bevölkerung Großbritanniens ist die Queen. Für Recht und Ordnung unter den Hexenden ist der oder die Zaubereiminister:in zuständig. Diese:r wird von der magischen Bevölkerung gewählt. Das Wort des oder der Zaubereiminister:in ist deshalb oberstes Kommando. Die Legislative liegt dem House of Magic bei. Dies setzt sich aus den Abgeordneten der 66 Wahlgebiete Großbritanniens zusammen. Das Ministerium bestimmt die Leitung des Aurorenbüros. Jede Unterabteilung hat außerdem eine Teamleitung. (3) Für Trainees gilt die folgende absteigende Kommando-Hierarchie:- Die Queen- Der/die Zaubereiminister:in- Head of Aurors- Leitung der jeweiligen Unterabteilung des Aurorenbüros- Head of Training (HoT) - Magistraten der Ausbildung - alle fertig ausgebildeten Auroren (auch aus fremden Einheiten)- Mitarbeitende der jeweiligen Ausbildungsstätte
Ein jeder Trainee ist dabei gleichberechtigt zu seinen Mit-Trainees. Personen mit dem gleichen Dienstgrad haben nicht die Erlaubnis, sich gegenseitig Befehle zu geben. Unterliegt eine solche Befehlssituation dem Auftrag einer höhergestellten Person, so ist dieser nachzugehen. Ein jeder oder jede Trainee hat das Recht einer Person mit gleichem Dienstgrad die Ausführung zu verweigern, muss sich den Folgen jedoch stellen. Die besondere Befugnis der höhergestellten Person ist in diesem Falle die Ausnahme. (4) Im Falle dessen, dass der oder die Zaubereiminister:in unfähig dazu ist, den Posten auszuführen, liegt es an dem House of Magic, die magische Bevölkerung von Großbritannien zu schützen und zu leiten. In Krisenfällen darf das House of Magic eine:n Nachfolger:in ohne Wahl auswählen. Alle Auroren und Trainees sind dann verpflichtet, diese Entscheidung zu vertreten und Unterstützung sowohl öffentlich zu befürworten, als auch den Befehlen des oder der neuen Zaubereiminister:in zu folgen. Sollte das House of Magic keine:n Nachfolger:in festlegen können, sowie für den Übergang bis zum Auszählen der Stimmen, gilt bis dahin das Wort des oder der bisherigen Zaubereiminister:in. Sollte der oder die Zaubereiminister:in nicht dazu in der Lage sein, übernimmt der oder die Vize-Minister:in das Amt. Wenn sowohl Zaubereiminister:in als auch Vize-Minister:in, aus welchem Grund auch immer, ihr Amt nicht weiterführen können, übernimmt die nächsthöhere Instanz die Rolle, bis ein:e neue:r Zaubereiminister:in gewählt wurde. Ranghöchste nächste Instanz wäre im britischen Zaubereiministerium der oder die Leitung der Strafverfolgung, gefolgt von der Leitung der Abteilung für Internationale Magische Zusammenarbeit. § 2 Ernennung, Dienstgradbezeichnungen, Uniform (1) Einer Ernennung bedarf es zur Begründung des Dienstverhältnisses eines Auroren,zur Verleihung eines höheren Dienstgrades (Beförderung). (2) Der oder die Zaubereiminister:in ernennt die Auroren. Die Ausübung dieser Befugnisse kann auf andere Stellen übertragen werden, sollte der oder die Zaubereiminister:in verhindert sein. (3) Der oder die Zaubereiminister:in setzt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Dienstgradbezeichnungen der Auroren fest. Er erlässt die Bestimmungen über die Uniform der Auroren und bestimmt die Kleidungsstücke, die mit der Uniform getragen werden dürfen, ohne Uniformteile zu sein. Er kann die Ausübung dieser Befugnisse auf andere Stellen übertragen.
(4) Unbeschadet der Vorgaben des Absatzes 2 Satz 3 können die weiteren Vorgaben zum Erscheinungsbild der Auroren bei der Ausübung des Dienstes und bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug durch Rechtsverordnung geregelt werden. Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen, Tätowierungen und sonstigen Modifikationen des Erscheinungsbilds im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Sollte ein Auror oder Trainee mit Symbolen von rechtswidrigen Organisationen gesichtet werden, wird ein sofortiges Verfahren des Aurorengamots eingerufen. Die Verhüllung des Gesichts bei der Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug ist zu untersagen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies. (4) Die Ausbildung zum Auror kann nur dann angetreten werden, wenn der Treue- und Dienstschwur mitsamt einer individuellen Aurorenmarke durchgeführt wurde. Die Marke ist verzaubert und ist zu jedem Zeitpunkt verpflichtend zu tragen. Auf der Marke liegt ein Ortungszauber, der in Notfällen ausgelöst werden darf. Der Zauber, der den Dienstschwur gültig werden lässt, ist nur durch ausgebildete Magistraten und durch den oder die Zaubereiminister:in möglich. § 3 Treu dienen und tapfer verteidigen Unter „treuem Dienen“ versteht man unter anderem: Pünktlichkeit, bspw. die rechtzeitige Vollzähligkeitsmeldung jeden morgen. Der pflegliche Umgang mit dem Eigentum des Ministeriums. Auroren dürfen das Material, das ihnen vom Ministerium zur Verfügung gestellt wird,nicht mutwillig zerstören.Das loyale Verhalten gegenüber dem Dienstherrn, den Staatsorganen und der allgemeingültigen Rechtsordnung. Die Einhaltung aller Gesetze und Regelungen. Ein Verstoß wäre das Begehen einer Straftat.Der Verzicht auf gewisse Rechte und Pflichten der zivilen, magischen Bevölkerung zur Dienstzeit. (Bspw.: Recht auf Flucht bei Konflikt, Recht auf freie Zeiteinteilung, etc.) Unter „tapfer Verteidigen“ versteht man unter anderem:Die Pflicht im Einsatz, sich in erhöhte Gefahr zu begeben, bspw. durch Kampfhandlungen. Es gilt nichtsdestotrotz das Gebot der ‘Eigensicherung’.- Die Möglichkeit, im Dienst zu fallen. - Die Pflicht, im Frieden Wachdienst durchzuführen. - Die Rettung von Muggeln und Hexenden aus Gefahrensituationen. - Die Wahrung des Muggel-Geheimhaltungsabkommens, siehe §4.
§ 4 Das Geheimhaltungsabkommen Zum Schutz der magischen Bevölkerung und aller hexenden Lebewesen gilt das internationale Muggel-Geheimhaltungsabkommen. Jede Form der Magie muss vor Muggeln verborgen werden. Sollten Auroren im Zuge eines Einsatzes Muggel schädigen oder ihre Zauberei offenbaren, gilt eine strikte Obliviate-Pflicht. Alle verletzten Muggel müssen zwingend geheilt werden. Radikales Muggel-Gedankengut gilt als Angriff auf den magischen Staat. Das Ministerium befolgt deshalb strikt das Gesetz zur Vermeidung radikaler Muggel-Indoktrination. Alle Muggel, die magische Verwandte haben, werden deshalb einer Überprüfung unterzogen. Sollte radikales Muggel-Gedankengut vorliegen, ist es dem Ministerium gestattet, die Ideologie dieser erwachsenen Anverwandten zu bereinigen. Als Verstoß gegen das Geheimhaltungsabkommen gelten beispielsweise:- Das Zulassen der Sichtung magischer Wesen durch Muggel - Zauberei in Sichtweite eines Muggels- Die Verwendung magischer Gegenstände oder Artefakte in der Nähe von Muggeln - Das humorvolle verhexen von Muggeln - Die Herrschaft der Magier über Muggel im Sinne der Sklaverei Ein Verstoß gegen die oben genannten Punkte führt zu einem Disziplinarverfahren oder einem Gerichtsverfahren vor dem Aurorengamot. Auroren sind dazu verpflichtet, in angemeldeten Spezialfällen Erinnerungen ihrer Einsätze im Denkarium des Ministeriums zu hinterlegen. So werden Missetaten während der Dienstzeit vermieden, Auroren geschützt und das Wohl der Gesellschaft gesichert.
Einsätze, die unter besonderer Geheimhaltung liegen, müssen erst im Denkarium gespeichert werden. Sollten vorgesetzte Personen dazu berechtigt sein, darf den Auroren des jeweiligen Einsatzes das Gedächtnis obliviiert werden. Trainees unterliegen dem Auroren-Ausbildungsschutzgesetz. Das bedeutet, dass eine jede Missetat eines Trainees zuerst auf seine Teamleitung oder den Head of Training fällt. Sollte das Vergehen übermäßig scheußlich sein, so wird der Trainee sofort aus dem Dienst ausgeschlossen. Bevor es zu einem Ausschluss aus der Ausbildung kommt, muss zwingend eine Verhandlung vor dem Aurorengamot stattfinden. § 5 Pflicht zum GehorsamDer unterstellte Auror hat die Befehle des Vorgesetzten gewissenhaft zu befolgen, im Dienst und auch außerhalb. Er hat Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist. Ein Befehl ist eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein rechtmäßiger Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt. Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde, von denen Auroren nicht befreit sind. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.
§6 Pflicht zur Kollegialität Die Pflicht zur Kollegialität gilt für jeden Auror gegenüber allen anderen Auroren. Hierbeigeht es darum die Würde/Ehre und Rechte des anderen zu achten und zu respektieren. Des Weiteren regelt diese Pflicht, dass Auroren anderen Auroren in Notlagen helfen müssen. Der Verrat an anderen Auroren oder Trainees gilt als schwerwiegender Verstoß der Dienstpflicht. Kommt es zu einer fahrlässigen Schädigung des §6, kommt es zu einer Verhandlung des Aurorengamots. § 7 Wahrheitspflicht Jeder Auror ist verpflichtet, in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit zu sagen. Dies gilt ebenso für private Angelegenheiten, wenn ein dienstlicher Bezug besteht.Auch Trainees sind dazu verpflichtet, nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass ein Trainee über die eigene Identität oder Ähnliches bewusst gelogen hat, entscheidet die oder der Head of Training über die Konsequenzen. Bei starken Verstößen gegen §7 kommt es zu einer Verhandlung des Aurorengamots. § 8 Gesundheitserhaltungspflicht(1) Ein Auror hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.(2) Wer Auror ist, muss Maßnahmen durch eine heilende Person oder eine:n Einsatzpsycholog:in gegen ihren oder seinen Willen nur dann dulden, wenn sie1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten oder Flüchen dienen oder2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.3. alle Auroren sind verpflichtet ein halbjährliches psychologisches Gutachten durchführen zu lassen.
(3) Einfache Maßnahmen eines Heilenden hat ein Auror jederzeit zu dulden.(4) Lehnt ein Auror eine zumutbare Maßnahme ab und wird dadurch in seiner Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist. (5) Ein Auror ist ständig in Lebensgefahr. Dies ergibt sich im Sinne der Berufswahl und ist eine Gefahr, die akzeptiert wird. Ein Auror kann aufgrund von lebensgefährlichen Szenarien seinen oder ihren Dienstherrn nicht anklagen. § 9 Ausbildungskosten Um die Ausbildung neuer Auroren zu sichern, sind Trainees dazu verpflichtet, einen Ausbildungsbeitrag zu zahlen. Die Überweisung muss pünktlich zum 07. eines jeden Monats bis 07:07 Uhr erfolgen. Kann ein Trainee den Ausbildungsbeitrag über mehr als drei Monate nicht begleichen, so wird er oder sie von der Ausbildung ausgeschlossen, bis die Zahlung wieder erfolgt. Sollte der Zahlungsausfall über ein Jahr anhalten, wird die Dienstzugehörigkeit abgesprochen. Die Ausbildung kann von Verwandten jeden Grades finanziert werden. Auror Training Facilities (ATF) dürfen Spenden entgegennehmen, mit denen sie die ATF und die Ausbildung individuell verbessern und anpassen können. Der oder die Head of Training darf dann darüber entscheiden, ob und in welchem Maße Spenden entgegengenommen werden. §10 ZaubergamotDas Zaubergamot besteht aus dem oder der Großmeister:in, sowie Zaubereiminister:in als höchster Instanz. Daneben sitzen die Leitung der Strafverfolgung, der oder die dienstältesten Auroren und der oder die Unterstaatssekretär:in im Präsidium. Die 45 weiteren Richter:innen des Gamot werden alle 6,87 Jahre neu gewählt. Eine angeklagte Person sitzt mit magischen Ketten gesichert vor dem Gamot. Es gibt insgesamt 50 Mitglieder im Gamot, sie schauen von oben herab auf die angeklagte Person. Diese hat das Recht, Zeugen aussagen zu lassen. Im Falle dessen, dass der oder die Zaubereiminister:in unfähig dazu ist, den Posten auszuführen, liegt es an dem Zaubergamot, das House of Magic anzuweisen, eine:n Nachfolger:in zu bestimmen. Alle Angeklagten im Zaubergamot haben das Anrecht auf eine Verteidigung. Wie sich diese zusammensetzt, hängt vom jeweiligen Fall ab. Vorsitzende der großen Ministeriumsabteilungen können als Richtende auftretenRichtende werden auf Lebenszeit von dem oder der Zaubereiminister:in ernannt1782 wurde geregelt, dass Geister nur beratend am Zaubergamot tätig sein können, nicht aber als Richtende fungieren dürfenDurch die Schwere der Entscheidungen im Zaubergamot, ist der Zugang für die allgemeine Öffentlichkeit nicht gestattet. Die Presse hat einen Sonderstatus und darf den Verhandlungen beisitzen. §11 Das AurorengamotDas Aurorengamot ist das Gericht für jeden Fall, in dem ein Auror involviert ist. Es steht unter den Gesetzen und Regeln des Aurorengesetzbuches. Jede ATF hat ein ausbildungsinternes Aurorengamot. Trainees müssen sich vor dem britischen Aurorengamot nur in besonders schwerwiegenden Fällen sehen lassen. Sie stehen unter einem besonderen Schutz.
(1) Das Aurorengamot nimmt eine ähnliche Rolle wie das Zaubergamot ein. Da Auroren einen besonderen Schutz vor dem magischen Gesetz einnehmen, werden alle Gesetzeswidrigen Vorfälle zuerst vor dem Aurorengamot behandelt. Sollte ein Fall dort nicht geklärt werden können, oder ein Auror schuldig gesprochen werden, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz, das Zaubergamot, weitergeleitet. (2) Wenn ein Angeklagter vor dem Zaubergamot antreten muss, sitzt die angeklagte Person mit magischen Ketten angekettet vor dem Gamot. Bei dem Aurorengamot werden ähnliche Prozesse durchgeführt, die in der jeweiligen Örtlichkeit möglich sind. (3) Trainees müssen sich im Falle eines Verstoßes gegen das Aurorengesetz, oder die Hausregeln der jeweiligen Auror Training Facility, dem ausbildungsinternen Aurorengamot stellen.(4) Das ausbildungsinterne Aurorengamot besteht aus dem oder der Head of Training oder dem oder der Magistrat:in für magisches Recht als Richter:in sowie einem Mitglied des Magistrats als anklagende Person.(5) Trainees haben generell immer das Recht eine:n Rechtsvertreter:in aus den eigenen Reihen zu wählen. (6) Die Meinungen aller weiteren Trainees sollen bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden.. (7) Die oder der Head of Training darf in Ausnahmefällen, bei besonders schwerwiegendem Verstoß, einen Trainee sofort aus der Ausbildung ausschließen. (8) Bei Verhandlungen des Aurorengamots sind Zivilpersonen (Presse, Zuschauende, Demonstrationen) nicht zulässig. Alle Informationen werden nachträglich von Protokollant:innen zur Verfügung gestellt. Ausgeschlossen sind Trainees während des ausbildungsinternen Aurorengamots. Beschlüsse der bisherigen Aurorengamots des Jahrgangs 1979: (1) Trainees mit einer Doppelidentität werden die Erinnerungen an ihre ursprüngliche Identität durch Vergessenszauber gelöscht, insofern das Safehouse dadurch in Gefahr ist. Alle Personen, die von der Doppelidentität wissen, werden dahingehend obliviiert. Zum Schutz aller Trainees sind Trainees mit einer Doppelidentität angeraten, dies allen mitzuteilen. (2) Bei Kindesentführung aus ehrenhaften Gründen (Schutz, Gefahr im Verzug o.Ä.) ist der oder die Täter:in schuldig zu sprechen und ein Akteneintrag darüber zu dokumentieren. Keine weiteren Strafen sind notwendig.
Unter Bagnold 1980: Paragraph 6 des Aurorengesetzbuches wird offiziell um Absatz a und b erweitert, diese lauten wie folgt: §6 Pflicht zur Kollegialität Die Pflicht zur Kollegialität gilt für jeden Auror gegenüber allen anderen Auroren. Hierbei geht es darum, die Würde, Ehre und Rechte des anderen zu achten und zu respektieren. Des Weiteren regelt diese Pflicht, dass Auroren anderen Auroren in Notlagen helfen müssen. Der Verrat an anderen Auroren oder Trainees gilt als schwerwiegender Verstoß der Dienstpflicht. Kommt es zu einer fahrlässigen Schädigung des §6, kommt es zu einer Verhandlung des Aurorengamots. Nicht als Verrat zu werten sind die der Aurorentätigkeit immanenten Informationspflichten gegenüber Vorgesetzten. Diese Informationspflicht besteht bei Beobachtung oder Kenntnisnahme jeglicher Tätigkeiten, und/oder Ideologien, welche geeignet sind, die soziale Ordnung oder das Ansehen der Auroren zu schädigen. Das Nichtwahrnehmen der Informationspflicht ist als Verrat an der gesamten Aurorenschaft als solches zu erachten.
Unter Rowle §4 Das Geheimhaltungsabkommen Unverändert Unverändert Radikales Muggel-Gedankengut ist ein Angriff auf den magischen Staat. Alle Hexenden, die Muggelverwandtschaft haben, unabhängig, ob durch Abstammung oder Eheschließung, sowie jene vorgenannten Verwandten drei Generationen vorhergehend oder nachfolgend, werden deshalb einer Überprüfung unterzogen. Sollte radikales Muggel-Gedankengut vorliegen, ist es dem Ministerium gestattet, korrektiv einzugreifen. Sollte der Eingriff einen de-jure Waisenstatus des Hexenden erzeugen, so wird er vollumfänglich als Waise in Obhut des Ministeriums übergeben, mit allen sich daraus ergebenden Versorgungsansprüchen. Sollte es sich um einen besonders schweren Fall radikalen Gedankenguts handeln, ist davon auszugehen, dass der Nachkomme ebenfalls kompromitiert ist. Zum Schutz der magischen Gesamtgesellschaft sind entsprechende Sanktionen durchzuführen. Die Eheschließung zwischen Muggeln und Hexenden ist hiervon nicht berührt. Mischehen sind weiterhin gestattet, bestehende Ehen sind nicht zu annullieren.
Unter Lennon §8 Gesetz zur Stärkung der Prävention vermeidbarer Krankheiten Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen zu Drachenpocken und Mumbelmumps werden vom Zaubereiministerium übernommen. Um dem zu erwartenden Mehraufkommen an Patienten gerecht zu werden, ist für die Jahre 1980 - 1990 ein jährliches Sonderbudget für St. Mungos zu erlassen, welches eine Höhe von 0.5% der Steuererträge nicht zu unterschreiten hat. Erlass zur Modernisierung der Magischen Gesellschaftsordnung Die Magische Gesellschaft hat sich seit jeher als eine nach vorne schauende Gesellschaft verstanden. Es ist mit ihren wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vereinbar, sich einem Souverän zu beugen, der sich auf einen antiquiert abergläubischen Gottesbegriff beruft. Um eine beständige Fortentwicklung zum besseren zu befördern, beschließt die magische Gesellschaft hiermit, sich nicht mehr dem Diktat aus Windsor zu beugen. Dieser Schritt zementiert unsere demokratische Grundordnung. Nun ist es nicht mehr eine Monarchin von Gottes Gnaden, welche an der Spitze unseres wunderschönen Staates steht, sondern ein gewählter Repräsentant aller Hexenden. Die Rolle der Auroren ändert sich nicht. Um den oder die Zaubereiminister:in zu entlasten, wird das Informationsministerium in Form der/des Informationsminister:in als direkter Dienstherr des Head of Aurors berufen. Für Trainees gilt die folgende neue Kommando-Hierarchie: GESTRICHEN: Die Queen 1) Der/die Zaubereiminister:in 2) Der/die Informationsminister:in 3) Head of Aurors Leitung der jeweiligen Unterabteilung des Aurorenbüros 4) Head of Training (HoT) Magistraten der Ausbildung alle fertig ausgebildeten Auroren (auch aus fremden Einheiten) 5) Mitarbeitende der jeweiligen Ausbildungsstätte
§9 Gesetz zum Schutz von Heilenden Wer eine:n Heilende:n tätlich, magisch oder verbal angreift, wird mit Haft für bis zu drei Jahre oder mit einer Geldstrafe bestraft. Der Versuch eines solchen Angriffs ist ebenfalls strafbar. Bei wiederholten oder schweren Vergehen gilt der Kuss des Dementors als Strafe. §10 Einschränkung der Freizügigkeit Gesellschaftliche Gruppen und Individuen, welche besonders geeignet sind, Konflikte mit Muggeln zu erzeugen, sind zu ihrem eigenen Schutz in ihrer Wohnortwahl einzuschränken. Zu diesen Gruppen gehören: - Werwölfe - Zentauren - Veelas und Teil-Veelas - Vampire und deren Ghoule - Kobolde - von Muggeln geborene magisch Begabte
§11 Gesetz zum Schutz der Pressefreiheit Die Pressefreiheit ist zu schützen. 1) Als Presseorgan gilt, wer vom Informationsministerium mit einer Publikationslizenz ausgestattet wurde. 2) Die Beantragung einer Publikationslizenz steht allen Hexenden frei. 3) Im magischen Staat Großbritanniens muss es zu jeder Zeit mindestens ein Print- und ein auditives Presseorgan geben. Damit wird die Erreichbarkeit auch seh- oder höreingeschränkter Hexenden gesichert. 4) Ausgewählte Personen des Ministeriums müssen bei Unklarheiten der Richtigkeit veröffentlichter Inhalte das Informationsministerium zwecks der Korrektheit kontaktieren. Bis zur Rückmeldung durch das Informationsministerium ist die in Frage gestellte Information nicht herauszugeben und gilt, im Falle der Verbreitung, als Falschinformation (s.§13).
§12 Verbot der Verbreitung übler Nachrede Wer üble Nachrede verbreitet, wird mit einer Geldbuße bestraft. 1. Bei übler Nachrede in einem besonders schweren Fall, die dazu geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, gilt bei 1.1. Einzelpersonen: 1.1.1. Es werden sofortige Ordnungsmaßnahmen durch das Ministerium, mindestens aber Sozialstunden, eingeleitet. 1.1.2. Bei besonders schweren Fällen kommt es zu einer zusätzlichen Haftstrafe von mindestens einem Jahr Haft. 1.2. Presseorgane: 1.2.1. Betreibende von Presseorganen haften für die Äußerungen des ihnen gehörenden Organs persönlich. 1.2.2. Es gilt, die Publikationslizenz von öffentlichen Presseeinrichtungen zu entziehen. 1.2.3. Es kann zu kurzzeitigen bis langfristigem Geschäftsverbot kommen. 1.2.4.Bei besonders schweren Fällen kommt es zu einer Überprüfung gemäß §13, durch das Informationsministerium, ob eine Verbreitung von Falschinformationen vorliegt. 1.3. Öffentlichen Institutionen 1.3.1. Unterliegen einem besonderen Schutz und werden demnach ausschließlich durch das Ministerium sanktioniert. 1.3.2. In besonders komplexen Fällen wird das Gamot hinzugezogen. 1.3.3. Ein letzter Entschluss fällt immer der oder die Zaubereiminister:in. Erlass In Konsequenz der Verbreitung von staatsgefährdender übler Nachrede wird dem Augurey in Einklang mit §12 und die Publikationslizenz entzogen. Bestehende Ausgaben sind zu vernichten, aufgefundene Exemplare sind bis zum 4. September 1980 beim Informationsministerium abzugeben.
§13 Gesetz zum Schutz der Wahrheit in der magischen Gesellschaft Die willentliche oder unwissentliche Verbreitung von Falschinformation in Wort, Bild, Schrift, Ton, über Dritte oder Denkarium ist strafbar.1. Presseorgane sind als vierte Gewalt in besonderem Maße dem Schutz der Gesellschaft verpflichtet. 1.1. Betreibende von Presseorganen haften für die Äußerungen des ihnen gehörenden Organs persönlich.1.2. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen dieses Gesetz sind mit einem Entzug der Publikationslizenz zu bestrafen.2. Einzelpersonen, deren kommunikative Reichweite als signifikant zu betrachten ist, können bei Zuwiderhandlung mit einer Haftstrafe von nicht unter drei Jahren Haft belegt werden.2.1. Sollte die Verbreitung der Falschinformation mit Absicht eines Umsturzes oder der Vorbereitung eines Angriffs auf die demokratische Gesellschaftsordnung erfolgen, so sind der oder die Straftäter:innen, sowie eventuelle Mittäter:innen, mit mindestens 5 Jahren Dementorenhaft zu bestrafen. 3. Dem Informationsministerium sind auf Nachfrage sämtliche Quellen bekannt zu machen, welche die Grundlage für veröffentlichte Informationen darstellen.Das Vorenthalten dieser Informationen ist als aktiver Angriff auf die Sicherheit der magischen Gesellschaft zu ahnden. 4. Die Pflicht zur Bekanntgabe von Quellen gilt bei begründeter Nachfrage entsprechend befugter Quellen, oder zur Abwehr einer Gemeingefahr rückwirkend. §14 Gesetz zur Verbesserung der magischen Ausstattung von Heilenden und Auroren Es gilt eine moralische und zeitgemäße Reevaluation des Begriffes “Unverzeihliche”. Die sogenannten “unverzeihlichen” Flüche sind für Befugte unter bestimmten Bedingungen zur Nutzung freigegeben. 1. Die von nun an genannten Zauber der Sonderklassifizierung X sind:a) Avada Kedavrab) Imperioc) Crucio 2. Befugte Hexende erhalten von ministeriell befugten Persönlichkeiten ein spezifisch hierfür angefertigtes Abzeichen, welches sie als befugte Personen kennzeichnet.Bezugsberechtigte des Abzeichens sind:2.1. Befugt ist, wer mittels eines rechtmäßig verliehenen amtlichen Abzeichens als befugt gekennzeichnet ist.2.2. Das Abzeichen ist auszugeben an aktiv im Dienst stehende Heilende, sowie Auroren, welche den großen Dienstschwur abgelegt haben. 3. Als besondere Anforderungen an den Einsatz der oben genannten Flüche sind zu betrachten:- Die leichtfertige Nutzung der sogenannten “unverzeihlichen” ist zu unterlassen.- Der Einsatz eines sogenannten “unverzeihlichen” im Rahmen der Notwehr ist gestattet, wenn der oder die Wirkende eine Gefahr für das eigene Leben, die körperliche Unversehrtheit, oder das Leben bzw. die körperliche Unversehrtheit dritter annehmen oder befürchten muss.- Der Einsatz von Avada Kedavra im Sinne seines originären Zwecks ist explizit gestattet und wird niemals unter Strafe gestellt.- Für Heilende ist die Nutzung ebenfalls eindeutig zulässig, wenn der Zweck des Einsatzes die Durchsetzung von §9 ist.