Eingang
Veranstaltung
Eckdaten
Design Document
Beispielcharakter
Zaubersprüche
Bewerbung
AGB
Vergangenes
Aurorenarchive
Sekretariat
Team
Kontakt
JWA-Larp e.V.
Eingang
Veranstaltung
Eckdaten
Design Document
Beispielcharakter
Zaubersprüche
Bewerbung
AGB
Vergangenes
Aurorenarchive
Sekretariat
Team
Kontakt
JWA-Larp e.V.
AGB
❖
Grundsätzliches
❖
§1 Zustandekommen des Vertrages
❖
§2 Regelwerk
❖
§3 Sicherheit
❖
§4 Haftung
❖
§5 Urheberrecht an Aufzeichnungen
❖
§6 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
❖
§7 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
❖
§8 NSC-Klausel
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§9 Veranstaltungs-Datenschutz
❖
§10 Sonstiges
Grundsätzliches
Die Teilnehmenden sind sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Kämpfe mit Waffenattrappen, schmutzige Kleidung, etc.).
Teilnahmeberechtigt sind alle gemäß dem Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland volljährige Personen (ab 18 Jahren). Bei Regelverstößen kann diese Teilnahmeberechtigung entzogen werden.
Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren werden nicht zugelassen.
Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke unterliegen den gesetzlichen Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes und Staates (Bundesrepublik Deutschland). Diese Richtlinien und Gesetze sind einzuhalten.
Eine Anmeldung zum Larp bedeutet, dass Sie als Teilnehmende die Regeln und AGB der Veranstaltung anerkennen und sich im Verlauf Ihres Aufenthalts am Veranstaltungsort, aber auch in der näheren Umgebung dementsprechend verhalten. Wir wollen keinen schlechten Ruf hinterlassen, damit wir auch weiterhin Veranstaltungen durchführen können.
§1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung der Teilnehmenden, so sind die Teilnehmenden an die Anmeldung nicht mehr gebunden.
§2 Regelwerk
Sofern vom Veranstalter verlangt, haben die Teilnehmenden nach der Anmeldung der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem von dem Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen.
Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. Sollte hierdurch der eingereichte Charakter unspielbar oder wesentlich eingeschränkt werden, so steht den Teilnehmenden ein Rücktrittsrecht unter voller Erstattung des gezahlten Teilnahme-Betrags zu.
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf dem Veranstaltungsgelände während der Gesamtdauer der Veranstaltung nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Veranstalter erlaubt. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.
Das Rauchen von Tabakwaren und E-Zigaretten ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet.
§3 Sicherheit
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen aus dem
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.
Der Teilnehmer:in versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen, in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskunft erteilen.
Der Teilnehmer:in ist verpflichtet, die eigene Ausrüstung (insbesondere die von ihm/ihr verwendeten Polsterwaffen/Waffe und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen hat er/sie sie selbstständig aus dem Gebrauch zu nehmen. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmer:in einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss der Veranstaltung führen.
Der Teilnehmer:in verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, oder andere Teilnehmer:innen und die Umgebung zu vermeiden. Hierzu zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, sowie das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten.
Wer Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig machen, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen Abstand zu nehmen. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss der Veranstaltung führen.
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
Teilnehmer:innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise, oder wiederholt, nicht Folge leisten, können der Veranstaltung verwiesen werden.
Wer von der Veranstaltung verwiesen wurde, ist selbst für die Logistik und Organisation der Heimfahrt verantwortlich. Die
Veranstalter sind nicht dafür zuständig, eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr zu gewährleisten.
Meldepflichtige Infektionskrankheiten
Nach § 6 Infektionsschutzgesetz sind die Veranstaltenden verpflichtet bei dem Auftreten von Infektionskrankheiten auf der Veranstaltung dem zuständigen Gesundheitsamt die persönlichen Daten der teilnehmenden Personen zur Verfügung zu stellen. Das Auftreten einer Infektionskrankheit während einer Veranstaltung ist von den Teilnehmenden selbstständig den Veranstaltenden so schnell wie möglich anzuzeigen.
Auf dem Aurorenlarp gibt es keine sexuellen Handlungen, die ausgespielt werden. Des Weiteren gilt, dass auch außerhalb des Spiels keine sexuellen Handlungen auf dem Gelände erwünscht sind.
Wenn ihr Personen habt, mit denen ihr in keinem Falle verknüpft sein möchtet, kommt bitte auf uns zu und teilt uns dies mit. Auch für andere Situationen verschiedener Härtegrade haben wir immer ein offenes Ohr.
§4 Haftung
Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl durch Dritte.
§5 Urheberrecht an Aufzeichnungen
Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler:innen-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spieler:innen-Charakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer:innen sind für private Zwecke zulässig.
Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.
§6 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
Bei Rücktritt des Teilnehmenden nach Vertragsschluss gem. § 1 wird eine Stornogebühr von 15,- € fällig.
Bei Rücktritt versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.
Bei einer Absage nach Anmeldeschluss wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.
Bei selbstverschuldeten Ausschluss von der Veranstaltung am Veranstaltungsdatum, insbesondere, aber nicht ausschließlich, aufgrund Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsbestimmungen oder schwerwiegenden oder wiederholten Missachtungen von Anweisungen des Veranstalters, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.
Der
Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer:innen ohne Angabe von Gründen von der Veranstaltung auszuschließen.
Bei Vorliegen einer offenkundig infektiösen Krankheit nach § 6 Infektionsschutzgesetz, oder dem Verdacht einer solchen Krankheit oder einer weiteren Infektiösen Krankheit, können die Veranstaltenden die Teilnahme der erkrankten Person an der Veranstaltung verweigern oder dieser während der Veranstaltung von der Veranstaltung ausschließen. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag nicht erstattet.
Die Teilnahme an der Veranstaltung kann davon abhängig gemacht werden, dass
- ein zertifizierter negativer Covid-19 Test einer offiziellen Teststelle (nicht älter als 24h) vorgelegt werden kann oder ein von geschultem Personal durchgeführter Covid-19 Test auf dem Veranstaltungsgelände negativ ausfällt, und
- eine Erkrankung an Covid-19 (nicht länger als 6 Monate zurückliegend) oder ein ausreichender Impfschutz (gemäß der aktuellen Angabe des RKI zum Spielzeitpunkt) gegen Covid-19 nachgewiesen werden kann.
Je nach Infektionslage können verstärkte Maßnahme ergriffen werden, beispielsweise häufigere Testungen oder Maskenpflichten. Bei Nichteinhaltung wird der Con-Beitrag nicht zurückerstattet.
Die Veranstaltung kann bei einem Krankheitsausbruch abgebrochen werden, die Con-Beiträge werden in diesem Falle nicht zurückerstattet.
Die Kosten für einen Covid-19 Test sind von den Teilnehmenden selbst zu zahlen.
§7 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus und sollte unmittelbar nach der Anmeldung erfolgen.
Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von 15,- € fällig. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
Ist der Teilnehmerbeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmenden eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 7 Werktage betragen.
Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmende die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
§8 NSC-Klausel
Der Nicht-Spieler:innen-Charakter (NSC) ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.
NSCs, die aus Gründen von §3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbeitrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Teilnehmerbeitrags in Anspruch genommen werden.
§9 Veranstaltungs-Datenschutz
Bei Teilnahme an unseren Veranstaltungen werden im Rahmen der Online-Anmeldung folgende Daten erhoben und gespeichert:
Vorname
Nachname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
E-Mail-Adresse
Telefon-/Mobilnummer
Geburtsdatum
Autokennzeichen
Allergien/ gesundheitliche Einschränkungen
Foto
Bezahlstatus
IT-Informationen
Verarbeitung persönlicher Daten im Anmeldeverfahren
Alle persönlichen Daten, die im Rahmen einer Bewerbung erhoben und verarbeitet werden, sind durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen unberechtigte Zugriffe und Manipulation geschützt. Die Daten werden für die Teilnehmerbetreuung sowie die Prüfung der Teilnahme, insbesondere die Besetzung der unterschiedlichen Rollen, durch den Veranstalter und die Spielleitung erhoben. Eine weitere Auswertung oder Nutzung der Daten an anderer Stelle ist nicht gegeben. Die Verwertung für andere Veranstaltungen wird durch die Anmeldung bei diesen aktiv selbst von den Teilnehmenden beantragt. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Personenbezogene Daten eines Teilnehmenden werden gelöscht, wenn die betreffende Person die hier erteilte Einwilligung zur Speicherung widerruft.
Auskunft und Widerruf
Es besteht jederzeit ein Widerrufsrecht zu den erteilten Einwilligungen und das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Informationen zu erhalten.
Hinweis
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen sensible persönliche Daten enthalten können. Bei Übermittlung solcher Angaben in der Online-Anmeldung, wird sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, dass die Veranstalter diese Daten erheben, verarbeiten und im Rahmen der Veranstaltungsteilnahme teilweise an Sanitäter oder Helfer weiterleiten darf. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dieser Datenschutzerklärung und den sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften. Alle Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
§10 Sonstiges
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
Eine private Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.
Der Teilnehmer:in ist dazu verpflichtet auf die eigene Gesundheit, sowie den eigenen Besitz Acht zu geben.
Die Veranstaltung findet nicht zum Zwecke einer Bereicherung der Veranstalter statt.
Mit Überweisung der Teilnahmegebühr erklärt sich der Teilnehmende mit den AGB einverstanden.